Einsatzzug Sanität und Betreuung
Der einsatztaktische Wert des Einsatzzuges ist die Versorgung von bis zu 25 Verletzten (Triageverteilung nach Konsensuskonferenz) oder die Betreuung von bis zu 250 unverletzten Personen bis zu 24 Stunden in ortsfester Unterkunft. Der Einsatzzug bildet die Grundeinheit für überörtlich einsatzbare Verbände. Er kann organisationsübergreifend und bei Bedarf auch behördenübergreifend gebildet werden. Der Einsatzzug Sanität und Betreuung besteht aus dem Zugtrupp, zwei Sanitätsgruppen und der Betreeungsgruppe.
Zugtrupp
Der Zugtrupp führt mehrere taktische Einheiten und besteht aus:
• Zugführerin oder Zugführer,
• stellvertretender Zugführerin oder stellvertretendemZugführer,
• Sprechfunkerin/Melderin oder Sprechfunker/Melder und
• Helferin oder Helfer mit
• einem Einsatzleitwagen 1 und
• optional einem weiteren Führungsfahrzeug.
Die Zugführerin/der Zugführer führt selbstständig und eigenverantwortlich den Zug. Sie/Er ist für den Aufbau, Organisation und Ausbildung sowie die Einsatzbereitschaft innerhalb des Zuges verantwortlich. Sie/Er untersteht im Einsatzfall der zuständigen Einsatzleitung bzw.TEL. Im überörtlichen Einsatz wird die Zugführerin/der Zugführer einer Verbandsführung unterstellt. Der Zugtrupp übernimmt Aufgaben der Erkundung (z. B. von Einsatzstellen, Sammelplätzen, Bereitstellungsräumen etc.). Dazu nutzt er optional u. a. das weitere Führungsfahrzeug.
Sanitätsgruppen
Zwei Sanitätsgruppen führen sanitätsdienstliche Maßnahmen zur Abwendung lebensbedrohlicher Zustände und zur Herstellung der Transportfähigkeit durch. Sie wirken im Fachdienst Betreuung mit. Die 1. und 2. Sanitätsgruppe bestehen jeweils aus
• Gruppenführerin oder Gruppenführer,
• Ärztin oder Arzt,
• zwei Rettungssanitäterinnen oder Rettungssanitätern,
• zwei Rettungssanitäterinnen/Rettungshelferinnen oder Rettungssanitätern/Rettungshelfern,
• drei Rettungshelferinnen/Sanitätshelferinnen oder Rettungshelfern/Sanitätshelfern mit
• einem Gerätewagen Sanität und
• einem Mannschaftstransportwagen.
Die Sanitätsgruppen haben identische Aufgaben. Ihre Bezeichnung der ersten und zweiten Sanitätsgruppe ist rein organisatorisch bedingt und stellt keine Wertigkeit dar. Die Sanitätsgruppen bilden Behandlungsstellen ab. In diesen Behandlungsstellen (BHS) werden Verletzte der Sichtungskategorien SK 1 (inkl. SK 4) und SK 2 nach den Grundsätzen der Katastrophenmedizin behandelt; gemäß aktueller Empfehlung zur Triageverteilung nach Konsensuskonferenz. Jede BHS bildet fünf Plätze für Verletzte ab. Davon zwei/drei Plätze der SK 1 und zwei/drei Plätze der SK 2. Die Gruppe ist dafür technisch und medizinisch ausgestattet sowie ausgebildet.
Betreuungsgruppe
Die Betreuungsgruppe betreut und registriert hilfsbedürftige Menschen. Sie besteht aus
• Gruppenführerin oder Gruppenführer und
• acht Betreuungshelferinnen oder Betreuungshelfernmit
• einem Gerätewagen Betreuung und
• einem Mannschaftstransportwagen.
Die Betreuungsgruppe nimmt Betreuungsaufgaben im Zugeinsatz sowie in größeren Verbänden (BHP und BTP)wahr. Ihr obliegen die Aufgaben der Unterkunft und der Betreuung Betroffener sowie der Registrierung. Sie führt Unterkunftsmaterial für ortsfeste Unterkünfte für Betroffene sowie für die eigenen eingesetzten Kräfte des Zuges mit.
Zugtrupp (1/1/2/4) 1 Zugführerin oder Zugführer, 1 stellvertretende Zugführerin oder stellvertretenderZugführer,1 Sprechfunkerin/Melderin oder Sprechfunker/Melder, 1 Helferin oder Helfer ELW 1 und optional1 weiteres FüKfz Sanitätsgruppe (1/1/2/4)1 Gruppenführerin oder Gruppenführer, 1 Ärztin oder Arzt, 2 Rettungssanitäterinnen oder Rettungssanitäter, 2 Rettungssanitäterinnen/Rettungshelferinnen oder Rettungssanitäter/Rettungshelfer, 3 Rettungshelferinnen/Sanitätshelferinnen oder Rettungshelfer/Sanitätshelfer GW San MTW Betreuungsgruppe (0/1/8/9), 1 Gruppenführerin oder Gruppenführer, 8 Betreuungshelferinnen oder Betreuungshelfer GW Betreuung MTW7II.
Gruppe Logistik und Technik
Die Gruppe Logistik und Technik führt Technik und Material für den Einsatz mit. Sie besteht aus
• Gruppenführerin oder Gruppenführer,
• acht Helferinnen oder Helfern mit
• einem Gerätewagen Logistik groß,
• einem Gerätewagen Logistik klein,
• einem Anhänger Stromerzeuger 40 kVA und• einem Mannschaftstransportwagen.
Patiententransport
Die Patiententransportstaffel transportiert bis zu sechs Verletzte. Sie besteht aus:
• drei Rettungssanitäterinnen oder Rettungssanitätern, davon eine Gruppenführerin/Gruppenführer,
• drei Rettungshelferinnen oder Rettungshelfern bzw. Sanitätshelferinnen oder Sanitätshelfern mit
• drei Krankentransportwagen mindestens KTW Typ B nach DIN EN 1789 mit der Fähigkeit je einen
sitzenden und einen liegenden Patienten zu transportieren;
mit der Fähigkeit auch Transporte auf nicht befestigten Straßen durchzuführen (Allrad).
Die Patiententransportstaffel kann insbesondere für überörtliche Transportaufgaben eingesetzt und bei Bedarf kombiniert werden. Die Transportstaffeln können zu einer Patiententransportgruppe 12 (PTG 12) mit zwei Staffeln, 6 Krankentransportwagen und 12 Einsatzkräften zusammengefasst werden.